
Dr. Ansgar Beckervordersandfort, LL.M. EMBA
Rechtsanwalt und Mediator - Fachanwalt für Erbrecht
Klaus Weiduschat
Rechtsanwalt und Notar
Frank Westermann
Rechtsanwalt
Stand des Gesetzgebungsverfahrens
Das Bundesverfassungsgericht hatte dem Gesetzgeber mit Beschluss vom 07.11.2006 (1 BvL 10/02) aufgegeben, bis spätestens zum 31.12.2008 eine verfassungskonforme Neuregelung des Gesetzes vorzunehmen. Zur Begründung führte das Bundesverfassungsgericht an, die unterschiedliche Bewertung von Immobilien, Unternehmen sowie Barvermögen im geltenden Recht sei verfassungswidrig und verlange insbesondere eine realitätsgerechte Bewertung aller Vermögensklassen. Nach langen Verhandlungen hat der Bundestag daraufhin die Reform der Erbschaftsteuer am 27.11.2008 beschlossen; die Zustimmung des Bundesrates erfolgte am 05.12.2008.
Im Wesentlichen gibt es Änderungen in folgenden Bereichen:
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