Erbschaftsteuerreform Linie



Dr. Ansgar Beckervordersandfort, LL.M. EMBA
  Rechtsanwalt und Mediator   -   Fachanwalt für Erbrecht

Klaus Weiduschat
  Rechtsanwalt und Notar

Frank Westermann
  Rechtsanwalt



Wesentliche Änderungen - Steuersätze

Die Steuersätze der Steuerklasse I wurden nominal nicht verändert. Es erfolgte jedoch eine Ausdehnung der Tarifstufen, woraus bei bestimmten Sachverhalten de facto eine Steuersatzsenkung resultiert. Für die Steuerklassen II und III ergibt sich eine deutliche Erhöhung der Steuersätze. Sie betragen nunmehr mindestens 30 % und steigern sich ab einem Erwerb von 13.000.000 € auf 50 %. Auch hier wurde eine Anpassung der Tarifstufen vorgenommen.
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