
Dr. Ansgar Beckervordersandfort, LL.M. EMBA
Rechtsanwalt und Mediator - Fachanwalt für Erbrecht
Klaus Weiduschat
Rechtsanwalt und Notar
Frank Westermann
Rechtsanwalt
Wesentliche Änderungen - Steuersätze
Die Steuersätze der Steuerklasse I wurden nominal nicht verändert. Es erfolgte jedoch eine Ausdehnung der Tarifstufen, woraus bei bestimmten Sachverhalten de facto eine Steuersatzsenkung resultiert. Für die Steuerklassen II und III ergibt sich eine deutliche Erhöhung der Steuersätze. Sie betragen nunmehr mindestens 30 % und steigern sich ab einem Erwerb von 13.000.000 € auf 50 %. Auch hier wurde eine Anpassung der Tarifstufen vorgenommen.
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