
Dr. Ansgar Beckervordersandfort, LL.M. EMBA
Rechtsanwalt und Mediator - Fachanwalt für Erbrecht
Klaus Weiduschat
Rechtsanwalt und Notar
Frank Westermann
Rechtsanwalt
Wesentliche Änderungen - Freibeträge
Die persönlichen Freibeträge wurden teilweise erheblich angehoben. Sie betragen nunmehr für Ehegatten 500.000 Euro, für Kinder 400.000 Euro und für Enkel und Urenkel sogar immer noch 200.000 Euro. Personen ohne enges Verwandtschaftsverhältnis hingegen verfügen nur noch über einen Freibetrag von 20.000 Euro.
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