Erbschaftsteuerreform Linie



Dr. Ansgar Beckervordersandfort, LL.M. EMBA
  Rechtsanwalt und Mediator   -   Fachanwalt für Erbrecht

Klaus Weiduschat
  Rechtsanwalt und Notar

Frank Westermann
  Rechtsanwalt



Wesentliche Änderungen - Freibeträge

Die persönlichen Freibeträge wurden teilweise erheblich angehoben. Sie betragen nunmehr für Ehegatten 500.000 Euro, für Kinder 400.000 Euro und für Enkel und Urenkel sogar immer noch 200.000 Euro. Personen ohne enges Verwandtschaftsverhältnis hingegen verfügen nur noch über einen Freibetrag von 20.000 Euro.
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