
Dr. Ansgar Beckervordersandfort, LL.M. EMBA
Rechtsanwalt und Mediator - Fachanwalt für Erbrecht
Klaus Weiduschat
Rechtsanwalt und Notar
Frank Westermann
Rechtsanwalt
Wesentliche Änderungen - Unternehmen
Unternehmen sind nach neuem Recht zunächst mit dem meist höheren Verkehrswert anzusetzen. Vergünstigungen ergeben sich dann mittels Verschonungsregelungen. Es gibt zwei Optionen, deren Wahl bindend ist, d.h. nachträglich nicht revidiert werden kann:
Erben oder Beschenkte, die den Betrieb im Kern sieben Jahre fortführen, werden von der Besteuerung von 85 % des übertragenen Betriebsvermögens verschont, vorausgesetzt, die Lohnsumme beträgt nach sieben Jahren nicht weniger als 650 % der Lohnsumme zum Übernahmezeitpunkt.
Erben oder Beschenkte, die den Betrieb im Kern zehn Jahre lang fortführen, werden komplett von der Besteuerung verschont, vorausgesetzt, die Lohnsumme beträgt nach zehn Jahren nicht weniger als 1000 % der Lohnsumme zum Erbzeitpunkt.
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