Erbschaftsteuerreform Linie



Dr. Ansgar Beckervordersandfort, LL.M. EMBA
  Rechtsanwalt und Mediator   -   Fachanwalt für Erbrecht

Klaus Weiduschat
  Rechtsanwalt und Notar

Frank Westermann
  Rechtsanwalt



Wesentliche Änderungen - Unternehmen

Unternehmen sind nach neuem Recht zunächst mit dem meist höheren Verkehrswert anzusetzen. Vergünstigungen ergeben sich dann mittels Verschonungsregelungen. Es gibt zwei Optionen, deren Wahl bindend ist, d.h. nachträglich nicht revidiert werden kann:

Erben oder Beschenkte, die den Betrieb im Kern sieben Jahre fortführen, werden von der Besteuerung von 85 % des übertragenen Betriebsvermögens verschont, vorausgesetzt, die Lohnsumme beträgt nach sieben Jahren nicht weniger als 650 % der Lohnsumme zum Übernahmezeitpunkt.

Erben oder Beschenkte, die den Betrieb im Kern zehn Jahre lang fortführen, werden komplett von der Besteuerung verschont, vorausgesetzt, die Lohnsumme beträgt nach zehn Jahren nicht weniger als 1000 % der Lohnsumme zum Erbzeitpunkt.
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